Verhaltenskodex

Allgemeine Grundsätze

Präambel
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (sowie die Mitglieder der Geschäftsleitung und der Gesellschafterversammlung) sind an die Regelungen dieses Code of Conduct gebunden. Er legt die Werte, Grundsätze und Handlungsweisen dar, die das unternehmerische Handeln der Unternehmen innerhalb der BGE Gruppe bestimmen. Ziel der Unternehmensleitung ist die Einhaltung ethischer Normen und die Schaffung eines Arbeitsumfeldes, das Integrität, Respekt und faires Verhalten fördert. Eine strenge, gesetzestreue- und grundsatztreue Geschäftspolitik dient den langfristigen Unter-nehmensinteressen.

Code of Conduct
Die BGE Gruppe verpflichtet sich zu einem fairen Umgang mit allen Geschäftspartnern und Interessensvertretern. Insbesondere tragen alle an den Geschäftsprozessen Beteiligten als Mittler zwischen dem eigenen Unternehmen und dem jeweiligen Partner Verantwortung gegenüber dem eigenen Unternehmen, gegenüber Kunden und Lieferanten, gegenüber der Umwelt und gegenüber der Gesellschaft.

Wir verpflichten sich insbesondere, bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen, die jeweils geltenden Gesetze und maßgeblichen Bestimmungen der Länder, in denen wir tätig sind, zu beachten. Die in dieser Verhaltensrichtlinie beschriebenen ethischen Leitlinien beruhen insbesondere auf den Grundsätzen des „Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V.“, des „UN Global Compact“, den ILO-Konventionen, auf der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, auf den UN-Konventionen über die Rechte des Kindes und zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen sowie auf den OECD-Richtlinien für internationale Unternehmen.

Korruption
Im Umgang mit Geschäftspartnern und staatlichen Institutionen werden die Interessen des Unternehmens und die privaten Interessen von Mitarbeitern auf beiden Seiten strikt voneinander getrennt. Handlungen und Entscheidungen erfolgen frei von sachfremden Erwägungen und persönlichen Interessen. Das jeweils geltende Korruptionsstrafrecht ist einzuhalten. Unter anderem ist folgendes zu beachten: Geldwerte persönliche Vorteile als Gegenleistung für eine Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr dürfen weder angenommen, angeboten, versprochen, gewährt noch gebilligt werden. Ebenso dürfen im Umgang mit Geschäftspartnern persönliche Vorteile von Wert weder gefordert noch angenommen werden. Die Mitarbeiter dürfen im Geschäftsverkehr keine Geschenke, Zahlungen, Einladungen oder Dienstleistungen anbieten, versprechen, fordern, gewähren oder annehmen, die mit der Absicht gewährt werden, eine Geschäftsbeziehung in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder bei denen die Gefahr besteht, die professionelle Unabhängigkeit des Geschäftspartners zu gefährden.

Dies ist grundsätzlich nicht der Fall bei Geschenken und Einladungen, die sich im Rahmen geschäftsüblicher Gastfreundschaft, Sitte und Höflichkeit bewegen. Bei Unsicherheit, ob ein Interessenskonflikt gegeben ist oder entstehen könnte, ist der jeweilige Vorgesetzte zu kontaktieren. Die BGE Gruppe verfolgt von daher ordentliche und anerkannte Geschäfts­praktiken und einen fairen Wettbewerb. Im Wettbewerb richtet es sich an professionellem Verhalten und qualitätsgerechter Arbeit aus. Mit den Aufsichtsbehörden pflegt sie einen partnerschaftlichen und vertrauensvollen Umgang.

 

Menschenrechte
Die Unternehmensgruppe respektiert und unterstützt die Förderung international anerkannter Menschenrechte.

Zwangsarbeit
Keinerlei Form von Zwangsarbeit wird von uns toleriert.

Kinderarbeit
Die Regelungen der Vereinten Nationen zu Menschen und Kinderrechten werden beachtet. Insbesondere, das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (Übereinkommen 138 der Internationalen Arbeitsorganisation) sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Übereinkommen 182 der Internationalen Arbeitsorganisation) sollen als Maßstab gelten und beachtet werden. Sieht eine nationale Regelung betreffend Kinderarbeit strengere Maßstäbe vor, so sind diese vorrangig zu beachten.

Diskriminierung
Die Mitarbeiter innerhalb der BGE Gruppe sind aufgefordert, im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze jeder Form von Diskriminierung entgegen zu treten. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Benachteiligung von Mitarbeitern aufgrund des Geschlechts, der Rasse, einer Behinderung, der ethnischen oder kulturellen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Neigung.

Mitarbeiter: Entlohnung / Arbeitnehmerrechte / Arbeitszeit
Innerhalb der BGE Gruppe werden die Arbeitsnormen hinsichtlich der Vergütung, insbesondere hinsichtlich des Vergütungsniveaus gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen eingehalten.

Dies betrifft auch die höchst zulässigen Arbeitszeiten und die Respektierung des Rechts der Arbeitnehmer auf Koalitions- und Versammlungsfreiheit, soweit dies in dem jeweiligen Land rechtlich zulässig und möglich ist.

Einbeziehung von Geschäftspartner
Die Mitarbeiter der BGE Gruppe sind aufgefordert die vorstehenden Verhaltensregeln bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen, insbesondere auch bei der Auswahl von Geschäftspartnern, zu beachten. Partner bei denen Zweifel bestehen, dass sie diese Verhaltensregeln (zum Beispiel hinsichtlich Zwangs- u. Kinderarbeit, Menschenrechte) einhalten, sind aufzufordern, umgehend diesen Verhaltensregeln Rechnung zu tragen; gegebenenfalls sind sie durch andere Geschäftspartner zu ersetzen.

BGE Gruppe
BGE Elektrotechnik GmbH, Gerstungen
Lehmann Kabel GmbH, Gerstungen / Bad Nauheim

Die Geschäftsleitung und Mitarbeiter